Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Creacam Frästechnik GmbH & Co. KG

Stand: Juli 2025

§ 1 Allgemeines

  1. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Creacam Frästechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Creacam“) an gewerbliche Kunden, insbesondere Dentallabore und Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor (nachfolgend „Kunde“).
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Creacam stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Preise und Rechnungsstellung

  1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Überschreitungen von bis zu 10% des Nettoauftragswertes gelten als anerkannt. Bei absehbarer Überschreitung von mehr als 10% erfolgt eine Abstimmung mit dem Kunden.
  3. Fakturierungsdatum ist das Datum der bestätigten Auftragsplanung. Rechnungen und Lieferscheine werden elektronisch übermittelt.

§ 3 Vertragsschluss und Datenübermittlung

  1. Angebote von Creacam sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung zustande.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Konstruktionsdaten (CAD/CAM) sowie physischer Modelle selbst verantwortlich.
  3. Änderungen oder Korrekturen an gelieferten Daten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Lieferung und Versand

  1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
  2. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über.
  3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 5 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel, die nachweislich auf die Herstellung durch Creacam zurückzuführen sind.
  2. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen ist Creacam zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

§ 6 Haftung

  1. Creacam haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Creacam lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  2. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfall – ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die gelieferten Produkte sind halbfertige Sonderanfertigungen, die ausschließlich zur weiteren Verarbeitung durch fachkundige Zahntechniker oder zahnärztliche Fachkräfte bestimmt sind.
  4. Eine klinische Endanwendung ohne zahntechnische Nachbearbeitung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
  5. Creacam übernimmt keine Verantwortung für die Eignung, Funktion, Passung oder Biokompatibilität des Endprodukts, da dieses durch den Kunden weiterverarbeitet oder verändert wird.
  6. Der Kunde stellt sicher, dass alle gelieferten Daten, Modelle und Spezifikationen fachlich korrekt und frei von Rechten Dritter sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Creacam.
  2. Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung vor vollständiger Zahlung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Creacam.

§ 8 Sonderanfertigungen gem. MDR

  1. Die gelieferten Produkte sind Sonderanfertigungen i.S.d. Art. 2 Nr. 3 MDR. Eine Rückgabe oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
  2. Der Kunde trägt die Verantwortung für klinische Eignung und Konformität.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist der Sitz von Creacam in Gescher. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.